Maskenpflicht in Gebäuden von Sportanlagen der Stadt Zürich
Seit dem 10. September 2020 gilt in allen Gebäuden der vom Sportamt der Stadt Zürich betriebenen Sportanlagen eine Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren. Die Maskenpflicht gilt in Innenräumen, also in allen Gängen und Toiletten. Auch in Sitzungszimmern besteht Maskenpflicht.
Für Zuschauer der FCZ U21 und der FCZ Frauen gelten folgende Regeln:
- Beim Einlass über die Aussenseite des Hauptplatzes auf der Sportanlage Heerenschürli besteht keine Maskenpflicht.
- Wenn der Einlass durch das Gebäude erfolgt, gilt eine Maskenpflicht im Gang.
- Auf der Tribüne muss keine Maske getragen werden.
- Zuschauer müssen sich wie bereits kommuniziert per Handy für den Besuch von Heimspielen der U21 und der FCZ Frauen registrieren.
Detaillierte Informationen zu den Vorgaben der Stadt Zürich bei Veranstaltungen gibt es hier.
