Stellungnahme zum Ermittlungserfolg nach den Fackelwürfen am Derby
Gemäss Mitteilung der Stadtpolizei Zürich hat sie in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat zwei junge Männer ermittelt, die im Oktober 2021 im Stadion Letzigrund nach dem Fussballderby zwischen GC und dem FCZ beim Platzsturm dabei waren.
Wir vom FC Zürich begrüssen die schnellen und erfolgreichen Ermittlungen. Die von der Disziplinarkommission verhängten Strafmassnahmen werden beim FC Zürich einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Ganz abgesehen vom Imageschaden, den der FC Zürich und der gesamte Schweizer Fussball erlitten hat. Der FC Zürich wird die Schuldigen finanziell haftbar machen und die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten.
Gemeinsame Medienmitteilung der Stadtpolizei Zürich und der Zürcher Staatsanwaltschaft
Ermittlungserfolg nach Fackelwürfen an Fussballderby
Am Samstagabend, 23. Oktober 2021, nach dem Fussballderby zwischen dem Grasshopper Club Zürich und dem FC Zürich begaben sich mehrere dutzend vermummte Anhänger des FCZ auf die Tartanbahn vor den Sektor der GC-Fans und warfen mehrere brennende Fackeln in Richtung der GC-Fans. Von dort wurden danach ebenfalls Fackeln in Richtung Tartanbahn geworfen. Durch den Stadionsicherheitsdienst konnte ein Aufeinandertreffen der beiden Fangruppierungen verhindert werden und die Anhänger des FCZ entfernten sich danach wieder von der Örtlichkeit. Verletzt wurde bei der Aktion glücklicherweise niemand. Es entstand jedoch Sachschaden von mehreren tausend Franken. Gemeinsam mit der zuständigen Staatsanwaltschaft nahm die Stadtpolizei Zürich die Ermittlungen auf. Nach intensiven Ermittlungen, unter anderem nach Auswertungen von Videomaterial, konnten Ende November 2021 zwei mutmassliche Tatverdächtige eruiert und festgenommen werden. Dabei handelt es sich um zwei Schweizer im Alter von 21 und 24 Jahren. Einer der beiden zeigte sich geständig. Beide befinden sich mittlerweile wieder auf freiem Fuss.
Bei den im Raum stehenden Delikten handelt es sich unter anderem um versuchte schwere Körperverletzung, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, Hausfriedensbruch sowie Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot.
Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang sind nach wie vor im Gang.