AGB Ticketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Nutzerin bzw. der Nutzer dieses Tickets anerkennt die folgenden Bedingungen der Betriebsgesellschaft FCZ AG (FCZ):

1. Das Ticket ist nur für die aufgedruckte Veranstaltung sowie den aufgedruckten Sektor/Platz gültig und bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Einlass in das Stadion, der Wiedereintritt ist ausgeschlossen. Kinder unter 6 Jahren dürfen das Stadion nur in Begleitung von Erwachsenen betreten.
2. Rückgabe und Umtausch des Tickets sind in jedem Fall ausgeschlossen. Im Falle der Verschiebung oder des vorzeitigen Abbruchs der Veranstaltung wird auf www.fcz.ch über das Vorgehen betreffend Ticketing informiert. Sollte die Veranstaltung verschoben werden, ist das Ticket auch für das Verschiebedatum und/oder neuen Veranstaltungsort gültig. Jeglicher Rückerstattungsanspruch oder Schadenersatz wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Der Stadtclub behält sich eine Umplatzierung vor, sollte ein Sicherheitsrisiko, eine Gefahr für die Zuschauer oder eine behördliche Vorgabe bestehen. Der Besucher hat die resultierende Einschränkung ohne Anspruch auf einen Ticketumtausch oder -rückgabe oder Geltendmachung eines Mindestpreises in Kauf zu nehmen.
4. Die Einzeltickets und Saisonkarten sind grundsätzlich übertragbar. Der Eigentümer haftet in diesem Falle jedoch für allfälligen, durch den Ticketinhaber verursachten Schaden und kann jeglichen Anspruch auf die mit der Karte verbundenen Leistungen verlieren. Ermässigte Einzeltickets und Saisonkarten können nur an Personen übertragen werden, welche einen identischen Ermässigungsanspruch haben. Die Saisonkarte ist innerhalb derselben Alterskategorie übertragbar.
5. Irrtümlich oder zu viel gekaufte Einzeltickets, die bei einer Vorverkaufsstelle von Ticketcorner oder über www.ticketcorner.ch (Fremdvertrieb) bezogen wurden, können nicht beim FCZ umgetauscht werden. Diese Einzeltickets fallen unter die AGB von Ticketcorner.
6. Soweit der Nutzerin oder dem Nutzer infolge eines seitens des FCZ unverschuldeten Ereignisses die vertragsgemässe Leistung nicht oder nur teilweise erbracht wird, verzichtet die Nutzerin oder der Nutzer hiermit vollumfänglich und unwiderruflich auf jeglichen Rückerstattungsanspruch, Schadenersatz oder anderweitigen Anspruch auf Entschädigung. Dieser Verzicht gilt insbesondere auch dann, wenn der FCZ infolge behördlicher Anordnung wegen COVID 19, Pandemie, Epidemie oder eines ähnlichen Ereignisses der Nutzerin oder dem Nutzer die vertragsgemässe Leistung nicht oder nur teilweise erbringt.
7. Der Weiterverkauf des Tickets zu einem über dem vom FCZ festgelegten Preis und jede Verwendung des Tickets zu kommerziellen Zwecken, insbesondere als Preis für Gewinnspiele, Reisearrangements, etc. ist untersagt.
8. Bild- und/oder Tonaufnahmen jeder Art sind untersagt, mit Ausnahme von nicht kommerziellen Aufnahmen zum ausschliesslichen Eigengebrauch.
9. Der Aufenthalt im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung des FCZ für Personen und Sachschäden sowie sonstige Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Durchführung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ausgeschlossen.
10. Die Nutzerin/der Nutzer des Tickets nimmt zur Kenntnis, dass er als Teil des Veranstaltungspublikums gefilmt werden kann. Er willigt in die Verwendung der entsprechenden Bilder auch zu kommerziellen Zwecken durch den FCZ ein.
11. Neben diesen Bedingungen gelten die Bedingungen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), der Swiss Football League (SFL), die Hausordnung des Stadions Letzigrund und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ticketcorner AG. Die Hausordnung gibt insbesondere Aufschluss über Gegenstände, die nicht zur Veranstaltung mitgeführt werden dürfen. Widerhandlungen gegen diese Bedingungen (insbesondere das Abbrennen von Feuerwerk, das Mitführen verbotener Gegenstände, die Gefährdung/Schädigung anderer Personen, die Verletzung eines Stadionverbotes) haben den sofortigen und entschädigungslosen Ausschluss des Fehlbaren von der Veranstaltung zur Folge. Weitere rechtliche Schritte aller Art (Stadionverbot, Strafanzeige, Schadenersatz, etc.) bleiben vorbehalten. Für die entstandenen Umtriebe und Kosten wird eine Gebühr erhoben.
12. Das Sammeln und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren eines Spiels, jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material eines Spiels (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen diese Bedingungen verstossen, sind im Stadion strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Erlaubnis der Liga und des Klubs vor. Mobiltelefone dürfen nur für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden Bedingungen, kann Besuchern der Zutritt zum Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.
13. Der Ticketoperator ist nicht Partei dieses Vertragsverhältnisses. Eine vertragliche Beziehung besteht ausschliesslich zum FCZ.
14. Der Ticketvertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
15. Der FC Zürich weist explizit darauf hin, dass er sich von Ticketverkäufen wie überteuerten Drittanbietern, externen Auktionsplattformen und Online-Ticketbörsen in jeglicher Form distanziert. Der FC Zürich lehnt jegliche Verantwortung und Auskünfte über Preise, Gültigkeit etc. für solche Tickets ab, welche nicht über die offiziellen FCZ-Vorverkaufsstellen bezogen worden sind. Im Gegenteil, der FC Zürich behält sich vor, aus Sicherheitsgründen alle Tickets, welche nicht über die offiziellen Vorverkaufsstellen bezogen worden sind, zu sperren. Diese Tickets verlieren danach umgehend ihre Gültigkeit und können für den Stadionzutritt nicht mehr verwendet werden. Es besteht in keiner Weise ein Anspruch auf Ersatz. Eine Rücknahme, ein Umtausch oder eine Aufwertung der Tickets ist ausgeschlossen (AGB). Um sich vor solchen Situationen schützen zu können, empfehlen wir ausschliesslich über die offiziellen FCZ-Vorverkaufsstellen Tickets zu erwerben.
16. Das Sammeln und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren eines Spiels, jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material eines Spiels (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen diese Bedingungen verstossen, sind im Stadion strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Erlaubnis der Liga und des Klubs vor. Mobiltelefone dürfen nur für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden Bedingungen, kann Besuchern der Zutritt zum Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.
17. Schutzkonzept und Anordnungen aufgrund COVID-19
(a) Aufgrund der epidemiologischen Situation (COVID-19) und den Anordnungen der Behörden sowie der zuständigen Ligaorgane ist der FCZ verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erlassen, nach dessen Massgabe Heimspiele im Stadion Letzigrund sowie weitere Veranstaltungen des FCZ (nachfolgend "FCZ-Veranstaltungen»") durchgeführt werden.
(b) Die Massnahmen im Schutzkonzept des FCZ sind für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von FCZ-Veranstaltungen verbindlich. Das Schutzkonzept sieht unter anderem folgende Massnahmen vor:
  • Kapazitätsreduktion der einzelnen Sektoren (und ggf. Umplatzierungen von Zuschauerinnen und Zuschauern)
  • Aufhebung sämtlicher Stehplätze
  • Erhebung von Kontaktdaten aller Teilnehmer an FCZ-Veranstaltungen (vgl. Ziff. 17. hiernach)
  • Ausweiskontrollen an den Zugängen zum Stadion Letzigrund (alle Besucherinnen und Besucher haben einen gültigen, von einer Behörde ausgestellten Lichtbildausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis, Schweizer Führerausweis) auf sich zu tragen und auf Anordnung hin vorzuweisen)

(c) Mit dem Kauf eines Tickets verpflichtet sich der Kunde, den Anordnungen der Behörden, der zuständigen Ligaorgane (SFV, SL, FIFA, UEFA) und des FCZ zum Schutz der Gesundheit Folge zu leisten und diese einzuhalten. Zudem erklärt sich der Kunde mit den Anordnungen im Schutzkonzept einverstanden.
(d) Widerhandlugen gegen die vorgenannten Anordnungen können zum Ausschluss von der FCZ-Veranstaltung und zu Stadionverbot führen. Der FCZ behält sich weitere Rechte ausschliesslich vor (z.B. Schadenersatz etc.).
17. Erhebung von Personendaten aufgrund von COVID-19
(a) Zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von FCZ-Veranstaltungen und der öffentlichen Gesundheit sowie zum Zwecke der schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem COVID-19-Virus erhebt der FCZ folgende Informationen (nachfolgend «Personendaten») von Zuschauerinnen und Zuschauern von FCZ-Veranstaltungen:
  • Datum und Ort der besuchten FCZ-Veranstaltung
  • Name, Vorname, Wohnort sowie (verifizierte) Mobile-Nummer aller Besucherinnen und Besuchern von FCZ-Veranstaltungen
  • Sektor und Sitzplatz aller Besucherinnen und Besucher von FCZ-Veranstaltungen im Stadion Letzigrund.

(b) Die vorgenannten Personendaten werden vor Zutritt zur FCZ-Veranstaltung erhoben und können zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen an die zuständigen Behörden weitergegeben werden.
(c) Die vorgenannten Personendaten werden nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen vor dem Zugriff unberechtigter Dritte geschützt und bis 14 Tage nach der entsprechenden FCZ-Veranstaltung aufbewahrt. Nach Ablauf von 14 Tagen werden sie vernichtet. Die Bearbeitung der vorgenannten Personendaten beschränkt sich auf die in Ziff. 17. (a) genannten Zwecke. Eine Bearbeitung aufgrund anderer Zwecke (z.B. Werbung etc.) erfolgt nicht.
18. Haftungsausschluss COVID-19
Die Zuschauerinnen und Zuschauer besuchen die FCZ-Veranstaltungen auf eigenes Risiko. Der FCZ lehnt jede Haftung bei einer möglichen Infizierung oder COVID‐19-Erkrankung im Zusammenhang mit einer FCZ-Veranstaltung ab.